Über unser Hinweisgeberschutzsystem können Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Verstöße gegen interne Richtlinien vertraulich gemeldet werden. Die Identität von Hinweisgebern wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben streng vertraulich behandelt und nur den zur Bearbeitung der Meldung erforderlichen Personen zugänglich gemacht.

 

E-Mail-Adresse:
b.voitel(at)mental-it.de

Telefonisch:
0541/7604460

Postanschrift:
Dipl.-Kfm. Björn Voitel
Weseler Landstraße 18
46348 Raesfeld

 

Unser externer Datenschutzbeauftragter steht Ihnen zur Verfügung, um Hinweise per Mail, telefonisch oder postalisch entgegenzunehmen. 

Um das Hinweisgeberschutzsystem zu nutzen, können Sie einfach den externen Datenschutzbeauftragten kontaktieren und Ihre Bedenken oder Hinweise mitteilen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Identität zu offenbaren oder anonym zu bleiben. Wir empfehlen jedoch, Ihre Identität preiszugeben, da dies uns ermöglicht, mögliche Verstöße schneller und effektiver zu untersuchen. Außerdem wird uns so die Möglichkeit gegeben über unseren Datenschutzbeauftragten an Sie Rückfragen zu stellen. Auch dabei wird selbstverständlich Ihre Identität geschützt.

 

An dieser Stelle noch einige Hinweise, um den Inhalt Ihrer Meldung und Ihre Identität zu schützen:

  • verwenden Sie bei E-Mail-Anfragen nach Möglichkeit nicht Ihren Arbeitsplatz-Rechner und nicht Ihre Betriebs-Emailadresse, sondern nutzen Sie beispielsweise ein privates Mailpostfach
  • senden Sie nicht unmittelbar Beweismaterial (Dateien, etc.) per Mail an den Datenschutzbeauftragten, sondern bringen Sie zunächst Ihr Anliegen vor
     

 

Gemeldet werden können Verstöße, die folgende Bereiche betreffen:

  1. öffentliches Auftragswesen,
  2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  3. Produktsicherheit und -konformität,
  4. Verkehrssicherheit,
  5. Umweltschutz,
  6. Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
  7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  8. öffentliche Gesundheit,
  9. Verbraucherschutz,
  10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

 

Diese Meldungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, aber das Hinweisgeberschutzgesetz schützt die Person, die die Meldung macht, vor Vergeltungsmaßnahmen wie Entlassung, Abmahnung oder Diskriminierung.

Wir möchten betonen, dass wir alle Hinweise ernst nehmen und dass wir uns verpflichtet haben, mögliche Verstöße Gesetze und interne Richtlinien zu untersuchen und zu beheben. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung bei der Aufrechterhaltung einer sicheren und ethischen Arbeitsumgebung.